Bei Neubauten oder Umbaumaßnahmen ist es sinnvoll die Aspekte des barrierefreien Bauens genau anzuschauen um eine nachhaltige Nutzbarkeit zu gewährleisten. Wir helfen Ihnen dabei die richtigen Maßnahmen für Ihr Projekt herauszufinden und umzusetzen.
Barrierefreie Bau- und Umbaumaßnahmen werden über verschiedene Wege (z.B. KFW, Pflegekasse) gefördert. Wir helfen Ihnen die optimale Förderung für Ihr Projekt zu finden.
Als Fachplaner Barrierefreies Bauen unterstütze Ich andere Planer gerne bei Ihrem Projekt. Sei es ein Wettbewerb oder die Projektbegleitung von der Baueingabe bis zur Fertigstellung.
Als Sachverständiger Barrierefreies Bauen begleite ich Sie gerne zu Besichtigungsterminen um Ihnen mehr Sicherheit bei der Entscheidungsfindung für eine Wohnung zu geben
Als Sachverständiger kann ich für Sie Sachverhalte zum Thema bauliche Barrierefreiheit analysieren und fachlich fundierte Gutachten erstellen. Die Bandbreite reicht von einer gutachterlichen Stellungnahme bis zur Berechnung und Darstellung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs auf Basis eines individuellen Fähigkeitsprofils.
Wohnen
Hiermit ist nicht zwingend Wohnen für alte Menschen gemeint. Die Veränderung ist ein stetiger Begleiter im Leben. Durch die Veränderung der Lebensumstände gibt es auch immer neue Anforderungen an die Umgebung, in der man lebt. Zudem ist es wichtig, bei einer so langfristigen Investition wie einem Haus oder einer Wohnung auch über die Zeit nach Abzahlung des Kredits nachzudenken. Eine frühzeitige Integration von bzw. Vorbereitungen für spätere Umbaumöglichkeiten sichern Ihre Investition langfristig ab und sorgen schon jetzt für mehr Wohnkomfort. Bei Sanierungen, die sowieso anstehen, empfiehlt es sich im gleichen Zuge möglichst viele Barrieren zu beseitigen. So ist das neue Bad oder die neue Küche etc. langfristig nutzbar. Die neue Landesbauordnung Baden-Württemberg hat seit 01.03.2015 die Vorgaben zum Barrierefreien Bauen verschärft.
Gewerbe
Auch am Arbeitsplatz macht barrierefreies Bauen Sinn. So können Mitarbeiter unabhängig von Einschränkungen zur Arbeit kommen. Wenn z.B. ein Mitarbeiter einen Skiunfall hatte und mehrere Wochen auf einen Rollstuhl angewiesen ist, könnte dieser in einer barrierefreien Umgebung früher seiner Arbeit wieder nachgehen
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
… (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
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