Um einzelne Teile eines Gebäudes zu veräußern oder zu übertragen, benötigt es eine Teilungserklärung. Diese regelt, wie ein Grundstück oder Gebäude in Einheiten aufgeteilt wird. Der Notar benötigt dafür Aufteilungspläne und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vom Baurechtsamt. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird auf Basis der Aufteilungspläne erstellt.
In einem Aufteilungsplan werden alle Einheiten (Sondereigentum) und Gemeinschaftsflächen dargestellt. Mit diesem Plan kann man beim Baurechtsamt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen.
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